Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma Druckluft Krapf GmbH &Co. KG
§
1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
(1) Für einen zwischen Ihnen
als Käufer und uns als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag über
die Lieferung von Waren gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen.
(2) Der Kaufvertrag mit uns
wird erst durch unsere Warenlieferung verbindlich abgeschlossen. Alle
zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag
getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen
Verkaufsbedingungen.
(3) In unseren Prospekten,
Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder
Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin
enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet worden sind.
§ 2 Preise;Mindermengenzuschlag;Zahlung
(1) In unseren Preisen ist die
gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.
Für Druckfehler bei der
Preisauszeichnung übernehmen wir keine Haftung.
Bei Rechnungen unter 15,00 €
(zzgl. MwSt.) fällt ein Mindermengenzuschlag von 12,00 € (zzgl.
MwSt.) an.
(2) Sofern wir mit Ihnen nicht
schriftlich etwas Anderes vereinbart haben, ist der von Ihnen
geschuldete Kaufpreis ohne Abzug binnen 14 Tagen zu zahlen, nachdem
unsere Rechnung bei Ihnen eingegangen ist.
(3) Geraten Sie mit der Zahlung
in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe
von 5 % - bei Unternehmern 8 % - über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns
insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 3 Aufrechnung;Zurückbehaltungsrecht
Sie sind zur Aufrechnung gegen
unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig
festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre
Forderungen unstreitig sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als ihr Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit, Versandkosten
(1) Unsere Liefertermine oder
Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei
denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich
vereinbart worden.
(2) Sie können vier Wochen
nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer
unverbindlichen Lieferfrist uns schriftlich auffordern, binnen
angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als
verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als
verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder
wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie
uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen.
Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie
berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
(3) Vorbehaltlich der
Einschränkungen nach nachfolgendem § 6 haften wir Ihnen gegenüber
im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem
Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder Sie infolge eines
Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf
den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
(4) Wir sind zu Teillieferungen
und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar
ist.
(5) Innerhalb Deutschlands
berechnen wir für alle Pakete bis 10 kg 8,00 € und für alle
Pakete über 10 kg 15,00 €. Soweit eine Express-Lieferung erfolgen
soll, gilt der TNT-Tarif nach Gewicht und Zeit. Zahlung erbitten wir
innerhalb 14 Tagen ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen gewähren
wir 2 % Skonto.
(6) Als Verbraucher haben Sie
im Falle eines Widerrufs Ihrer auf den Abschluss des Kaufvertrages
gerichteten Willenserklärung die regelmäßigen Kosten der
Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache
einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem
höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
haben. Im übrigen tragen wir – soweit Sie Verbraucher sind - die
Kosten der Rücksendung.
(7) Sofern keine abweichende
Abmachung getroffen, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
(8) Sofern Sie – als Käufer –
es wünschen, werden wir die Lieferung durch eine
Transportversicherung eindecken;die insoweit anfallenden Kosten
tragen Sie.
§ 5 Sachmängelgewährleistung/ Garantie
(1) Wir haften für Sachmängel
nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
§§ 434 ff. BGB. Bei gebrauchten Artikeln beträgt die
Gewährleistungsfrist 12 Monate. Gegenüber Unternehmern beträgt die
Gewährleistungsfrist auf alle von uns gelieferten Sachen 12 Monate.
(2) Eine zusätzliche Garantie
besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn diese
ausdrücklich und schriftlich in der Auftragsbestätigung zu dem
jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
§ 6 Rechte bei Verzug und Mängeln;Haftung
(1) Soweit der gelieferte
Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte
Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag
vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die
Eigenschaften, die Sie nach unseren öffentlichen Äußerungen
erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet.
Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur
Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
(2) Die Nacherfüllung erfolgt
nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
Lieferung neuer Ware. Dabei müssen Sie uns eine angemessene Frist
zur Nacherfüllung gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung
nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag
zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich
versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den
Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Sie können
Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen,
wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr
Recht, weitergehende Schadenersatzansprüche nach Maßgabe der
folgenden Absätze geltend zu machen.
(4) Wir haften nach den
gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und
Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns,
unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen
beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für
sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen
Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der
Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften
wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.
Wir haften auch im Rahmen einer
Beschaffenheits- und/ oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine
solche bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben haben. Treten
Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte
Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden
jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so
haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens
ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
umfasst ist.
(5) Beruht ein Schaden aufgrund
von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach
fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig
vertrauen dürfen, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren und
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn
Ihnen Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung zustehen.
(6) Weitergehende
Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht und zwar unabhängig von
der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhobenen Ansprüche. Hiervon
unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem Absatz 3.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware
(Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller
Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.
(2) Sie sind berechtigt, die
Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen;Sie
treten uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt.) unserer Forderung ab, die
ihnen aus der Weiterveräußerung gegen ihre Abnehmer oder Dritte
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder
nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser
Forderung bleiben Sie auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange
Sie ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein
Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der
Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen.
(3) Die Verarbeitung oder
Umbildung der Kaufsache durch Sie wird stets für uns vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag,
einschließlich MWSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur
Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache
gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte
Kaufsache.
(4) Wird die Kaufsache mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt.) zu den
anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass Ihre Sache als Hauptsache
anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig
Miteigentum übertragen. Sie verwahren das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(5) Sie treten uns auch die
Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen Sie ab, die durch
die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen
Dritten erwachsen.
(6) Wir verpflichten uns, die
uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben,
als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10 % übersteigt;die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 8 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann
ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand;wir sind jedoch
berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Sofern keine abweichende
Vereinbarung getroffen, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
§ 9 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
Auf unseren Vertrag findet das
Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts
ist ausgeschlossen.